Aufbau / Verkehrsregelung
Ab Mittwoch vor Ausstellungsbeginn, kann das Ausstellungsgelände nur mit einem Kautionsschein gegen Hinterlegung einer Kautionsgebühr pro Fahrzeug in Höhe von € 50,-- befahren werden.Für Anhänger ist ein separater Kautionsschein in Höhe von € 50,-- nötig.
Der Kautionsschein hat folgende Gültigkeitsdauern:
-
Mittwochs und Donnerstags vor Ausstellungsbeginn jeweils 3 Stunden
-
Freitags vor Ausstellungsbeginn 1 Stunde.
Verkehrsregelung während der Ausstellung
Während der Ausstellungstage, kann das Gelände täglich von 8.30 bis 9.30 Uhr und von 18.15 bis 19.00 Uhr, zur Warenanlieferung mit einem gültigen Eintrittsausweis und gegen Hinterlegung der Kautionsgebühr über Tor 1 befahren werden.
Ab 9.30 Uhr ist die Zufahrt über Tor 1 eine Rettungszufahrt und darf bis 18.15 Uhr nicht befahren werden. Warenanlieferungen sind dann nur noch über das Tor 4 möglich, hier gelten die gleichen Einfahrbedingungen wie vorher beschrieben.

